Sprechen Sie uns an.

Wir sind gerne für Sie da. Bei allen Fragen rund ums Parken und Mobilität in Baden-Württemberg.

Häufig gestellte Fragen.

Parkraumkontrolle:

Darf die PBW auf dem Parkplatz Kontrollen durchführen?

Die Parkplätze werden von der PBW entgeltpflichtig bewirtschaftet und sind entsprechend gut sichtbar ausgeschildert. Das Parken ist auf der Parkierungsfläche nur unter den in den aushängenden Einstellbedingungen genannten Voraussetzungen gestattet. Die Einhaltung der Einstellbedingungen wird von der PBW kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen wie z.B. beim Parken ohne gültigen Parkschein, erhebt die PBW eine Vertragsstrafe.

Erkennt der Kontrolleur, dass ich einen digitalen Parkschein über vParken gelöst habe?

Ja, unser Kontrollpersonal kann Ihre Buchung über unsere vParken App innerhalb von kürzester Zeit erkennen und stellt deshalb nur bei fehlendem oder abgelaufenem Parkschein eine Vertragsstrafe aus.

Muss ich auch eine Vertragsstrafe bezahlen, wenn ich davon gar nichts gewusst habe?

Auf die Entgeltpflicht der Parkierungsfläche wird vor der Einführung allgemein hingewiesen. Zusätzlich werden vor Ort gut sichtbar Schilder angebracht, die auf die Entgeltpflicht und die Einstellbedingungen für die Parkplätze/Parkbereiche hinweisen. Damit Sie Kenntnis von den Einstellbedingungen nehmen können, hängen diese an der Zufahrt zum jeweiligen Parkplatz/Parkbereich aus. Mit dem Abstellen des Pkw auf dem Parkplatz werden die Einstellbedingungen unabhängig davon, ob diese tatsächlich gelesen wurden gültiger Bestandteil eines Vertrags über die Nutzung des Parkplatzes.

Muss ich die Vertragsstrafe auch bezahlen wenn ich keinen Hinweiszettel am Auto hatte?

Die Vertragsstrafe ist in den Einstellbedingungen geregelt. Mit dem Abstellen des Pkw auf dem Parkplatz wird ein Vertrag geschlossen, dessen Vertragsgegenstand die Einstellbedingungen sind. Grund für die Zahlung einer Vertragsstrafe ist ein festgestellter Verstoß gegen die für den Parkvorgang geltenden Einstellbedingungen. Ein Abhandenkommen des Hinweis-/Strafzettels hat auf die Vertragsstrafe keinen Einfluss.

Woraus ergibt sich die Höhe der Vertragsstrafe?

Die Vertragsstrafe ist in den Einstellbedingungen geregelt. Diese hängen gut sichtbar aus und werden mit dem Abstellen des Pkw auf dem Parkplatz Vertragsbestandteil.

Wird der Parkplatz auch abends und am Wochenende kontrolliert?

Unser Kontrollpersonal führt die Kontrollen von montags bis sonntags, zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten durch.

vParken:

Wie erfolgt die Registrierung bei vParken?

Sie installieren die App kostenlos und legen einen Nutzer-Account an. Dazu werden folgende Daten benötigt:

  1. E-Mail-Adresse: Die Nutzung von Vorteilstarifen steht ausschließlich für bestimmte Maildomains (z.B. @uni-hohenheim.de) zur Verfügung.
    Bitte beachten Sie dies bei der Eingabe der E-Mail-Adresse mit der Sie sich registrieren.
  2. Rechnungsanschrift
  3. Bankverbindung (SEPA-Mandat)
  4. KFZ-Kennzeichen
  5. Nummer der vParken-Karte (kann nachträglich ergänzt werden)
Wie erhalte ich eine vParken-Karte?

Die erste vParken-Karte ist für Nutzer der App kostenlos. Die Uni Hohenheim organisiert in Abstimmung mit der PBW die Ausgabe der Karten auf dem Campus. Alternativ können Sie die Karte über die vParken-App bestellen. Sie erhalten die Karte dann innerhalb von ca. 7 Tagen per Post an Ihre hinterlegte Adresse.

Wie aktiviere ich meine vParken-Karte?

Die Karte wird automatisch aktiviert, wenn Sie die Kartennummer im App-Profil eintragen. Die Freischaltung erfolgt innerhalb von 24 Stunden.

Wie erfolgt die Abrechnung der Parkvorgänge?

Die Abrechnung erfolgt einmal monatlich per Lastschrifteinzug (SEPA-Mandat). Zusätzlich übermittelt die PBW monatlich per E-Mail einen Überblick über die angefallenen Kosten.

Läuft die App auf jedem Smartphone?

Voraussetzung für eine funktionierende App ist der Softwarestand iOS 13 oder Android ab Version 5.0.

Wie kann ich die E-Mail-Adresse ändern?

Wenn sich Ihre Mailadresse ändert, weil sie z.B. den Arbeitsplatz wechseln, aktualisieren Sie bitte Ihre Mailadresse in vParken. Bitte gehen Sie hierfür in Ihr vParken-Kundenkonto und wählen den Reiter KONTO --> persönliche Angaben aus. Unter MEIN KONTO können Sie nun Ihre Mailadresse ändern.
Einrichtungsbezogene Angebote wie z.B. den Tarif für Beschäftigte bestimmter Einrichtungen können Sie dann innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Änderung nutzen.

Wie funktioniert die Einfahrt mit Kennzeichenerkennung?

In immer mehr unserer Parkhäuser, Parkgaragen und Parkplätze können Sie schnell und einfach via Kennzeichenerkennung ein- und ausfahren. Wie Sie diesen Service in vParken kostenlos aktivieren können, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Parkplatz reservieren:

Wie reserviere ich einen Parkplatz in einem PBW-Parkhaus?

Die Buchung Ihres Parkplatzes erfolgt ausschließlich online unter www.pbw.de.

Nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie zeitnah eine Bestätigung. Wenige Minuten später wird Ihre Mobile Parkkarte mit QR-Code per E-Mail verschickt – sie dient als Ein- und Ausfahrtticket. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach und stellen Sie sicher, dass die Nachricht nicht im Spam-Ordner landet.

Die Bezahlung mit Kreditkarte wird nicht akzeptiert. Was muss ich tun?

Stellen Sie sicher, dass Ihre Kreditkartendaten korrekt eingegeben wurden und Ihre Karte für 3D Secure V2 gemäß der PSD2-Richtlinie aktiviert ist. Ohne diese Freischaltung ist die Zahlung nicht möglich. Falls erforderlich, kontaktieren Sie bitte Ihre Bank.

Nach der Reservierung habe ich keine Buchungsbestätigung oder mobile Parkkarte mit QR-Code erhalten.
Was muss ich tun?

Falls Sie keine Buchungsbestätigung oder mobile Parkkarte mit QR-Code erhalten haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Spam-Ordner prüfen – Überprüfen Sie, ob die E-Mail möglicherweise dort gelandet ist.
  2. Alternativ gehen Sie auf unsere Buchungsplattform reservierung.pbw.de. Dort finden Sie unter „Meine Buchungen verwalten“ alle Reservierungen. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Bestätigungs-E-Mail erneut anzufordern.
  3. Zahlung überprüfen – Kontrollieren Sie Ihr Zahlungsmittel, ob der Betrag abgebucht wurde.
  • Betrag abgebucht, aber keine E-Mail erhalten? Senden Sie uns eine E-Mail an reservierung@pbw.de mit Ihrem Buchungscode und vollständigem Namen.
  • Keine Abbuchung? Bitte wiederholen Sie den Buchungsprozess.
Ist es möglich, eine Reservierung zu stornieren?

Sie können Ihre Buchung jederzeit online bis zu 4 Stunden vor Reservierungsbeginn kostenlos stornieren. 

Die Rückerstattung erfolgt auf das bei der Buchung verwendete Zahlungsmittel. Falls dieses nicht mehr existiert, bitte nicht online stornieren, sondern eine E-Mail an reservierung@pbw.de senden.

Meine Pläne haben sich geändert und ich möchte die Reservierungszeit ändern. Was muss ich tun?

Ihre Buchungen können Sie auf reservierung.pbw.de unter „Meine Buchungen verwalten“ verwalten.

Wie parke ich am reservierten Standort?

Nutzen Sie die Einfahrt und fahren Sie in die Parkierungsanlage. Folgen Sie dem Parkleitsystem bis zur Schranke.

Wichtig: Bitte keinen Parkschein ziehen! Halten Sie stattdessen Ihren QR-Code vor den Scanner. Die Schranke öffnet sich automatisch, und Sie können parken. 

Tipps für eine reibungslose Erkennung:

  • Halten Sie den QR-Code mit etwas Abstand und leicht angewinkelt vor den Scanner.
  • Stellen Sie die Helligkeit Ihres Smartphones auf 100 % ein.

Jetzt Parkplatz merken:

Fotografieren oder notieren Sie Ihre Parkplatznummer.

Die reservierte Parkzeit ist um und ich möchte das Parkhaus verlassen. Was muss ich tun?

Nach Ihrer planmäßigen Rückkehr gehen Sie zu Ihrem Auto und fahren zur zentralen Ausfahrt des Parkhauses oder der Tiefgarage.

Ausfahrt:

  • Halten Sie Ihren QR-Code vor den Scanner am Ausfahrtgerät.
  • Die Schranke öffnet sich automatisch – Sie können bequem ausfahren.

Länger geparkt als gebucht?
Falls Ihre Parkdauer die Buchung überschreitet, zahlen Sie die Zusatzgebühr vor der Ausfahrt an einem der Kassenautomaten in den Zugangsbereichen.

So funktioniert die Nachzahlung:

  1. QR-Code am Kassenautomat scannen.
  2. Den angezeigten Betrag begleichen.
  3. Ihr QR-Code wird automatisch für die Ausfahrt freigeschaltet.

Hinweis: Diese Funktion ist aktuell in unserer Tiefgarage am Landtag nicht verfügbar. Wenden Sie sich per Ruftaste am Kassenautomat bei unserer Leitstelle.

Was kann ich tun, wenn es zu Problemen bei der Ein- und Ausfahrt kommt?

Falls Ihr QR-Code an der Ein- oder Ausfahrt nicht erkannt wird oder andere Probleme auftreten, nutzen Sie bitte die Ruftaste an den Ein- und Ausfahrtgeräten oder an den Kassenautomaten.

So erreichen Sie uns:

  • Drücken Sie die Ruftaste (Hörersymbol).
  • Unser Team ist 24/7 für Sie da und hilft Ihnen sofort weiter.
Customer Service
info@pbw.de
+49 (0) 711 89255-0

Sie haben Fragen?
Wir helfen weiter.

Unser engagiertes Team steht Ihnen bei allen Fragen rund um Parken, Ladeinfrastruktur und Mobilitätslösungen zur Verfügung. Ob Sie als Kurzparker, Dauerparker oder Eigentümer von Parkflächen Unterstützung benötigen – wir finden die passende Lösung für Ihre individuellen Anforderungen.

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